Fortbildungsrichtlinien

1.

Als Fortbildung gilt die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungs-Veranstaltungen in Manueller Therapie. Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden gleich bewertet.

2.
Veranstaltungen der SAMT oder anderer in- und ausländischer Organisationen, die dem SAMT Abschluss äquivalente Fortbildungs- und Weiterbildungsinhalte anbieten, werden mit 3 Fortbildungsstunden pro Halbtag bewertet.

3.
Die Teilnahme an Qualitätszirkeln zum Thema "Manuelle Medizin/Therapie" wird analog bewertet. Bei externen Veranstaltern mit gleicher Zielsetzung muss der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin die Kursbestätigung mit dem beschriebenen Kursinhalt dem SAMT-Sekretariat einreichen.

4.
Durch das SAMT-Sekretariat organisierte Fortbildungskurse mit erfüllten Fortbildungsstunden werden den Teilnehmer/-innen automatisch durch das Sekretariat gutgeschrieben.

5.
Ist nach Ablauf der 2 Jahre die Fortbildungspflicht von 12 Lektionen erfüllt, ist das SAMT-Mitglied automatisch rezertifiziert.

6.
Bei Nichterfüllen der Fortbildungspflicht kann eine einmalige „Schonfrist“ von einem Jahr gewährt werden. Wird innert dieser Frist die notwendige Stundenzahl nicht erbracht, so kann die Rezertifizierung nicht erfolgen.


Formular für die Erfassung von externen Fort- und Weiterbildungen


Grundsatz der Rezertifizierung

Im Zuge der Qualitätssicherung wird die regelmäßige Fortbildung unserer Mitglieder überprüft. So bleibt gewährleistet, dass sie auf der Liste der aktiven Manualtherapeuten weiterhin aufgeführt bleiben.

News

Neue Kurse


Das kraniozervikale Beschleunigungstrauma
Wann: 14.09.2024, 09–17 Uhr
Ort: THIM – Die internationale Hochschule für Physiotherapie, Weststrasse 8, CH-7302 Landquart

Der zervikothorakale Übergang
Wann: 15.-16.11.2024, jeweils 09–17 Uhr
Ort: THIM – Die internationale Hochschule für Physiotherapie, Weststrasse 8, CH-7302 Landquart

Mehr Informationen und die Anmeldung finden Sie hier

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Jahreskalender

Neu finden Sie hier eine Jahresübersicht aller Aktivitäten der SAMT.