Fortbildungsrichtlinien
1. Als Fortbildung gilt die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungs-Veranstaltungen in Manueller Therapie. Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden gleich bewertet.
2. Veranstaltungen der SAMT oder anderer in- und ausländischer Organisationen, die dem SAMT Abschluss äquivalente Fortbildungs- und Weiterbildungsinhalte anbieten, werden mit 3 Fortbildungsstunden pro Halbtag bewertet.
3. Die Teilnahme an Qualitätszirkeln zum Thema "Manuelle Medizin/Therapie" wird analog bewertet. Bei externen Veranstaltern mit gleicher Zielsetzung muss der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin die Kursbestätigung mit dem beschriebenen Kursinhalt dem SAMT-Sekretariat einreichen.
4. Durch das SAMT-Sekretariat organisierte Fortbildungskurse mit erfüllten Fortbildungsstunden werden den Teilnehmer/-innen automatisch durch das Sekretariat gutgeschrieben.
5. Ist nach Ablauf der 2 Jahre die Fortbildungspflicht von 12 Lektionen erfüllt, ist das SAMT-Mitglied automatisch rezertifiziert.
6. Bei Nichterfüllen der Fortbildungspflicht kann eine einmalige „Schonfrist“ von einem Jahr gewährt werden. Wird innert dieser Frist die notwendige Stundenzahl nicht erbracht, so kann die Rezertifizierung nicht erfolgen.
Formular für die Erfassung von externen Fort- und Weiterbildungen
Grundsatz der Rezertifizierung
Im Zuge der Qualitätssicherung wird die regelmäßige Fortbildung unserer Mitglieder überprüft. So bleibt gewährleistet, dass sie auf der Liste der aktiven Manualtherapeuten weiterhin aufgeführt bleiben.
HWS in Balance: Manuelle Therapie der Halswirbelsäule
Wann: 6. März 2025, 17–20 Uhr
Ort: Universitäre Altersmedizin Felix Platter, 4055 Basel
Dozent: Birol Zeybeker